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Die Stilllegung großer militärisch genutzter Liegenschaften der NATO-Streitkräfte und der Bundeswehr haben Rheinland-Pfalz vor eine große Herausforderung gestellt. Diese Herausforderung hat die Landesregierung angenommen.
Die Ost-West-Entspannung und die anschließende Abrüstung in Europa seit der zweiten Hälfte der achtziger Jahre stellten das Land Rheinland-Pfalz vor große Herausforderungen. Rheinland-Pfalz hat daraufhin im Jahr 1992 als erstes Bundesland schlagkräftige organisatorische Voraussetzungen innerhalb der Landesregierung und des Landeshaushaltes geschaffen.
Das Management der Konversionsbewältigung geriet zur Chefsache, indem ein eigener Kabinettsauschuss, das sog. Konversionskabinett eingerichtet wurde, dem der Ministerpräsident, der Innen- und der Wirtschaftsminister, sowie die Arbeitsministerin angehören. Zwei Interministerielle Arbeitsgruppenbereiten heute die Beschlüsse des Konversionskabinetts vor. Im Ausschuss Konversionspolitik erfolgt die Zusammenarbeit bilateral und Projekt bezogen auf Arbeitsebene der betroffenen Ressorts. Die dort erarbeiteten Vorlagen werden zunächst der Staatssekretärskonferenz zur Entscheidung vorgelegt. Im Ausschuss Strukturpolitik erfolgt die Zusammenarbeit strategisch und Konzept orientiert. Der Ausschuss besteht aus der Arbeitsgruppe Raumkonversion und Strukturpolitik, in der das Innen-, Wirtschafts-, Finanz-, Bildungs-, Arbeits- und Umweltministerium sowie die Staatskanzlei vertreten sind. Diese Organisationsform ermöglicht eine Themen übergreifende und integrierte Strukturpolitik in Rheinland-Pfalz. Ergänzend sind eine Clearingstelle Konversion und weitere Institutionen für die Information und Projektsteuerung vor Ort tätig. Hierzu zählen im Besonderen die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, die Struktur- und Genehmigungsdirektionen, der Landesbetrieb Mobilität, Referat Luftverkehr, sowie die kommunale Ebene mit ihren Wirtschaftsfördergesellschaften.
Zur finanziellen Unterstützung der Projekte wurde das Landesprogramm Konversion aufgelegt, welches im Zeitraum der Jahre 1994 bis 1999 durch das KONVER-Programm der Europäischen Union ergänzt wurde. Im Landeskonversionsprogramm wurden seit Konversionsbeginn im Jahr 1992 Fördermittel von rund 1,45 Milliarden Euro für Konversionsprojekte bewilligt.
Rechnet man die Mittel anderer Förderprogramme des Landes hinzu, so liegt das Bewilligungsvolumen in den Jahren 1992 bis 2005 für die von der Konversion betroffenen Gebiete bei rund 1,89 Mrd. . Diese Mittel wurden u.a. verwendet für Projekte im Rahmen der Städtebaulichen Erneuerung, der Liegenschafts,- Raum- und Wohnungskonversion, für die Herrichtung ehem. Kasernen für Universitäten sowie für Qualifizierungsmaßnahmen der Beschäftigungskonversion.

